Regulatorik
EU-Verordnung zu digitalen Produktpässen: Für wen wird er ab wann Pflicht?
Die EU führt den digitalen Produktpass schrittweise als Pflicht ein – zunächst für bestimmte Produktgruppen. Der aktuelle Stand.
Was die Verordnung vorsieht.
Im Rahmen der EU-Ökodesign-Verordnung (ESPR) wird der digitale Produktpass für ausgewählte Produktgruppen verpflichtend – mit dem Ziel, Herkunft, Materialien und Nachhaltigkeitsangaben nachvollziehbar zu machen.
Die Umsetzung erfolgt gestaffelt: Einzelne Produktgruppen (etwa Textilien, Batterien, Elektronik) werden nacheinander verpflichtet, nicht alle gleichzeitig.
Für wen und ab wann.
Der genaue Zeitplan wird je Produktgruppe einzeln in delegierten Rechtsakten der EU festgelegt – die ersten Produktgruppen folgen in den kommenden Jahren. Bist du unsicher, ob deine Branche betroffen ist: Die EU-Kommission veröffentlicht den jeweils aktuellen Arbeitsplan (Working Plan) mit den priorisierten Produktgruppen auf ihrer Website.
Unabhängig von der Pflicht lohnt sich der freiwillige Start schon heute – wer vorbereitet ist, wenn seine Produktgruppe an der Reihe ist, spart sich Zeitdruck.
Was das für dich bedeutet.
Auch wenn deine Produktgruppe heute noch nicht verpflichtet ist: Ein digitaler Produktpass, den du schon jetzt aufbaust, ist direkt kompatibel mit dem GS1-Digital-Link-Standard, auf dem auch die EU-Vorgaben aufbauen.
Schon heute startklar für morgen.
Erstelle deinen digitalen Produktpass – kostenlos, in wenigen Minuten.
