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Einfach erklärt
Ein neues Gesetz der EU, das den riesigen Müllbergen aus Verpackungen den Kampf ansagt. Es schreibt vor, dass Verpackungen kleiner werden müssen, leichter zu recyceln sind und dass in Plastikverpackungen ein bestimmter Anteil an altem, wiederverwertetem Plastik stecken muss.

Alltagsbeispiel
Das ist der Grund, warum du in Fast-Food-Restaurants plötzlich Holzgabeln statt Plastikbesteck bekommst, warum der Deckel an deiner Wasserflasche festgemacht ist und warum die Kiste deines Online-Pakets kaum noch leeren Raum oder unnötiges Füllmaterial enthält.

Kurze präzise Definition
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist ein europäisches Gesetzgebungsvorhaben mit dem Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Kreislaufwirtschaft zu fördern und verbindliche Quoten für Rezyklateinsatz (Recycled Content) und Wiederverwendbarkeit festzulegen.

Ausführliche Erklärung
Die PPWR verschärft die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR – Extended Producer Responsibility). Sie verlangt detaillierte Nachweise über Materialflüsse und die Zusammensetzung von Verpackungen (z.B. FCM bei Lebensmitteln). Sie greift tief in das Ecodesign ein: Verpackungen müssen so designt sein, dass Sortiermaschinen sie problemlos trennen können (Design for Recycling).

Zusammenhang mit dem Digitalen Produktpass
Oft wird vergessen, dass nicht nur das Produkt selbst, sondern auch die Verpackung Umweltinformationen tragen muss. Die PPWR-Daten (z. B. „Diese Kartonage besteht zu 80 % aus Altpapier“) fließen als separates Modul in den Digitalen Produktpass des Gesamtprodukts ein, damit Recycling-Unternehmen auch die Verpackung optimal verwerten können.

Synonyme / Abkürzungen
EU-Verpackungsverordnung, Packaging Regulation.

Praxisbeispiel aus Unternehmen oder Industrie
Ein Kosmetikhersteller nutzt eine neue Shampoo-Flasche aus 100 % recyceltem Ozeanplastik. Um die PPWR-Vorgaben zu erfüllen und „Greenwashing“ zu vermeiden, hinterlegt er das CoA (Zertifikat) des Plastiklieferanten im Digitalen Produktpass. Ein Scan des 2D-Barcodes auf der Flasche beweist dem Endkunden und der Behörde sofort die Einhaltung der gesetzlichen Rezyklat-Quote.

Quellen

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